1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit Ihrer Anmeldung die schriftlich, per
-
snlich oder telefonisch erfolgen kann, bieten
Sie dem Reiseveranstalter (RV) den Abschluss
des Reisevertrags verbindlich an. In jedem Fall
erhalten Sie eine schriftliche Reisebesttigung
und Rechnung. Smtliche Abreden, Nebenab -
reden und Sonderwu
̈
nsche sollen auf der Rei -
sebesttigung festgehalten werden. Vor
Vertragsabschluss oder unverzu
̈
glich danach
u
̈
bermitteln wir dem Reisenden unsere voll -
stndigen, allgemeinen Reisebedingungen.
Bei Vertragsabschluss oder unverzu
̈
glich da-
nach, hndigen wir dem Reisenden die voll -
stndige Reisebesttigung aus. Dazu sind wir
nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurz
-
fristige Buchung weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn handelt.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende
zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist
wird die Reise durch uns besttigt. Kurzfri
-
stige Buchungen zwei Wochen vor Reisebe-
ginn und ku
̈
rzer fu
̈
hren durch die sofortige
Besttigung bzw. durch die Zulassung zur
Reise zum Vertragsschluss.
c). Fu
̈
r Buchungen mittels T-Online, Internet
etc. gilt das unter Ziffer 1.a) Ausgefu
̈
hrte ent-
sprechend.
d) Weicht die Reisebesttigung von der Rei -
seanmeldung des Reisenden ab, so liegt in
der Reisebesttigung ein neuer Vertragsan -
trag, an den wir 14 Tage gebunden sind und
den der Reisende durch die Leistung der An -
zahlung innerhalb dieser Frist annehmen
kann.
e) Bei ausdru
̈
cklich und eindeutig im Pro-
spekt, den Reiseunterlagen und in den son -
stigen Erklrungen als vermittelt
bezeichneten Fremdleistungen ist der Reise -
veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei die
-
sen Reisevermittlungen ist eine vertragliche
Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit vor
-
liegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermitt
-
lervertrag betroffen sind, eine zumutbare
Mglichkeit zum Abschluss einer Versiche -
rung besteht der zugesicherte Eigenschaften
fehlen. Der Veranstalter haftet insofern
grundstzlich nur fu
̈
r die Vermittlung, nicht
jedoch fu
̈
r die vermittelten Leistungen selbst
(vgl. ⁄⁄ 675, 631 BGB). Fu
̈
r den Vertrags-
schluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.
sinngem§
2. Zahlung
a) Smtliche Zahlungen (Anzahlung bzw.
Restzahlung) des Reisenden sind nur nach
Aushndigung des Sicherungsscheines unter
Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen
zu leisten.
b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10
% des Reisepreises zu zahlen.
c) Der Restbetrag ist auf Anforderung vor Rei
-
sebeginn Zug um Zug gegen Aushndigung
der vollstndigen Reiseunterlagen, soweit fu
̈
r
die Reise erforderlich und/oder vorgesehen
(z.B. Hotelgutschein oder Befrderungs-
schein) zu zahlen.
d) Vertragsabschlu
̈
sse innerhalb von zwei
Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Rei
-
senden zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises Zug um Zug gegen Aushndi-
gung der vollstndigen Reiseunterlagen, so -
weit fu
̈
r die Reise erforderlich und/oder
vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Befr -
derungsschein).
e) Die Verpflichtung zur Aushndigung eines
Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die
Reise nicht lnger als 24 Stunden dauert,
keine bernachtung einschlie§t und der Rei -
sepreis 75 Euro nicht u
̈
bersteigt.
3. Leistungen
a) Prospekt- und Katalogangaben sind fu
̈
r
den Reiseveranstalter bindend. Der Reisever
-
anstalter behlt sich jedoch ausdru
̈
cklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gru
̈
nden vor Vertrags-
schluss eine konkrete nderung der Pro-
spekt- und Preisangaben zu erklren, u
̈
ber
die der Reisende vor Buchung selbstverstnd
-
lich informiert wird.
b) Die vertraglichen Leistungen richten sich
nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
ma§geblichen Leistungsbeschreibung (Pro-
spekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinba -
rungen, insbesondere nach der
Reiseanmeldung und der Reisebesttigung.
Ziffer 3. c) ist zu beachten.
c) Zustzliche Zusicherungen, Nebenabreden,
besondere Vereinbarungen oder vereinbarte
Sonderwu
̈
nsche des Reisenden sollen in die
Reiseanmeldung und insbesondere in die Rei -
sebesttigung aufgenommen werden. Auf
Ziffer 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug
genommen.
4. Preisänderungen
a) Wir knnen vier Monate nach Vertrags-
schluss Preiserhhungen bis zu 5 % des Ge -
samtreisepreises verlangen, wenn
nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss
konkret eintretend einer Erhhung der Befr
-
derungskosten, der Abgaben fu
̈
r bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebu
̈
hren, oder einer nderung der
fu
̈
r die betreffende Reise geltenden Wechsel
-
kurse Rechnung getragen wird. Auf den ge -
nannten Umstnden beruhende
Preiserhhungen sind nur insoweit zulssig,
wie sich die Erhhung ausgehend vom Befr -
derungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil
konkret berechnet auf den Reisepreis aus -
wirkt.
b) Eine Preiserhhung kann nur bis zum 21.
Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin ver -
langt werden. Eine nach Ziffer 4. a) zulssige
Preisnderung hat der Reiseveranstalter dem
Reisenden unverzu
̈
glich nach Kenntnis vom
Preiserhhungsgrund zu erklren.
c) Bei Preiserhhungen nach Vertragsschluss
um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann
der Reisende kostenlos zuru
̈
cktreten oder
stattdessen die Teilnahme an einer anderen
mindestens gleichwertigen Reise verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis fu
̈
r den Reisen-
den aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende
unverzu
̈
glich nach der Erklrung des Reise -
veranstalters diesem gegenu
̈
ber geltend zu
machen.
e) Der Reisepreis beinhaltet 19% MwSt. Eine
MwSt.-Erhhung erhht den Reisepreis.
f) Sollten bei Flug- und Schiffsreisen Kerosin
-
zuschlge erhoben werden, erhhen die Zu -
schlge den Reisepreis.
5. Leistungsänderungen
a) nderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigefu
̈
hrt
wurden, sind nur gestattet, soweit die nde
-
rungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeintrchtigen.
b) Eine zulssige nderung einer wesentli -
chen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter
dem Reisenden unver zu
̈
glich nach Kenntnis
vom nderungsgrund zu erklren.
c) Im Fall der erheblichen nderung einer we
-
sentlichen Reiseleistung kann der Reisende
vom Vertrag zuru
̈
cktreten oder stattdessen
die Teilnahme an einer mindestens gleich -
wertigen anderen Reise verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
ohn Mehrpreis fu
̈
r den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entspre
-
chend.
d) Fu
̈
r den Fall einer zulssigen nderung
bleiben die u
̈
brigen Rechte (insbesondere
Minderung, Schadensersatz) unberu
̈
hrt.
6. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit mglichen Ru
̈
cktritt ist
der Reisende verpflichtet, grundstzlich pau
-
schal folgende Entschdigungen zu zahlen,
mindestens jedoch 25 Euro Bearbeitungs-
gebu
̈
hr pro Buchung:
b) Ru
̈
cktritt bis
60 Tage v. Reisebeginn25,— Euro pau-
schal
59-35 Tage v. Reisebeginn15 % v. Gesamt-
preis
34-28 Tage v. Reisebeginn20 % v. Gesamt-
preis
27-15 Tage v. Reisebeginn30 % v. Gesamt-
preis
14-8 Tage v. Reisebeginn45 % v. Gesamt-
preis
7-1 Tage v. Reisebeginn60 % v. Gesamt-
preis
am Abreisetag 80 % v. Gesamt-
preis
c) Ma§geblich fu
̈
r den Lauf der Fristen ist der
Zugang der Ru
̈
cktrittserklrung beim Reise -
veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem
Reisenden wird der schriftliche Ru
̈
cktritt emp-
fohlen.
d) Bei Flug- und Schiffsreisen gelten die je
-
weiligen Stornierungsbedingungen des Flug -
reiseveranstalters.
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss
nderungen oder Umbuchungen, so kann der
Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechen -
der Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt
verlangen. Bis 60 Tage vor Reisebeginn sind
Umbuchungen kostenfrei. Ab 59 Tage vor
Reisebeginn werden Umbuchungsgebu
̈
hren in
Hhe von 25,- Euro pro Person berechnet.
8. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebe -
ginn durch einen Dritten ersetzen lassen, so
-
fern dieser den besonderen
Reiseerfordernissen genu
̈
gt und seiner Teil-
nahme nicht gesetzliche Vorschriften oder
behrdliche Anordnungen entgegenstehen
und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht
aus diesen Gru
̈
nden widerspricht.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner fu
̈
den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner fu
̈
r die
durch die Teilnahme des Dritten entstehen -
den Mehrkosten, regelm§ig pauschaliert auf
15 Euro.
9. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abge
-
brochen, der in der Sphre des Reisenden
liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveran
-
stalter verpflichtet, bei den Leistungstrgern
die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie
erzielter Erlse aus der Verwertung der nicht
in Anspruch genommener Leistungen zu er-
reichen. Das gilt nicht, wenn vllig unerheb
-
liche Leistungen betroffen sind oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behrdliche
Bestimmungen entgegenstehen.
10. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag
fristlos ku
̈
ndigen, wenn der Reisende trotz
Abmahnung erheblich weiter strt, so dass
seine weitere Teilnahme fu
̈
r den Reiseveran-
stalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht
mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der
Reisende sich nicht an sachlich begru
̈
ndete
Hinweise hlt. Dem Reiseveranstalter steht in
diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit
sich nicht ersparte Aufwendungen und Vor -
teile aus einer anderweitigen Verwertung der
Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatz -
anspru
̈
che im u
̈
brigen bleiben unberu
̈
h t.
11. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Pro -
spekt/Katalog) ausdru
̈
cklich und in der Rei-
sebesttigung auf eine bestimmte
Mindestteilnehmerzahl und die Ru
̈
cktrittser-
klrungsfrist (sptestens bis zwei Wochen vor
Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Rei -
severanstalter erklren, dass die Mindestteil
-
nehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht
durchgefu
̈
hrt wird. In diesem Katalog betrgt
ie Mindestteilnehmerzahl fu
̈
r alle beschrie-
benen Reisen mindestens 18 Personen.
b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden
die Erklrung nach Ziffer 11. a) unverzu
̈
glich
nach K nntnis der nichterreichten Teilneh -
merzahl, sptestens bis zwei Wochen vor Rei
-
eb ginn zugehen lassen.
c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise
verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fu
̈
r den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer
11.c) unverzu
̈
glich nach Zugang der Erklrung
des Reiseveranstalters diesem gegenu
̈
ber
geltend zu machen.
e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht
nach Ziffer 11. c) Gebrauch, so ist der vom
Reisenden gezahlte Betrag unverzu
̈
glich
zuru
̈
ckzuerstatten.
12. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefhrdung oder Beeintrch -
tigung erheblicher Art durch nicht vorherseh
-
bare Umstnde wie Krieg, innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug
der Landerechte, Grenzschlie§ungen), Natur -
katastrophen, Havarien, Zerstrung von Un -
terku
̈
nften oder gleichgewichtige Flle
berechtigen beide Teile zur Ku
̈
ndigung des
Reisevertrages.
b) Im Fall der Ku
̈
ndigung kann der Reisever-
anstalter fu
̈
r erbrachte oder noch zu erbrin -
g nde Reiseleistungen eine nach ⁄ 638 Abs.
3 BGB zu bemessende Entschdigung verlan -
gen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Ku
̈
ndigungsfall
zur Ru
̈
ckbefrderung verpflichtet, falls der
Vertrag die Befrderung mit umfasst. In
jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung
erforderlichen Ma§nahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Ru
̈
ckbefrderung tra-
gen die Parteien je zur Hlfte, die u
̈
br gen
Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
13. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsge
-
m§, so kann der Reisende Abhilfe verlangen,
sofern diese nicht einen unverhltnism§igen
Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht i
Beseitigung des Reisemangels bzw. einer
gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Reisende kann die Herabsetzung de
Reisepreises nach ⁄ 638 Abs. 3 BGB verla -
gen, wenn er den oder die Reisemngel be
Reiseleiter, oder falls dieser nicht err
ist, beim Reiseveranstalter direkt anzei -
weit nicht erhebliche Schwierigkeiten di
Mngelanzeige gegenu
̈
ber dem Reiseveran-
stalter unzumutbar machen. Die Telefon-
Telefaxnummern ergeben sich aus den Rei-
seunterlagen. Unterlsst der Reisende
schuldhaft die Mngelanzeige, so stehen
keine Anspru
̈
che auf Herabsetzung des Rei-
sepreises zu. Hat der Reisende mehr als
geminderte Vergu
̈
tung gezahlt, so ist der
Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten.
Die ⁄⁄ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des Bu
̈
rgerli-
chen Gesetzbuches finden entsprechende
Anwendung.
c) Ist die Reise mangelhaft und leistet
Veranstalter nicht innerhalb der vom Rei -
d n bestimmten angemessenen Frist Abhilf
so kann der Reisende auch selbst Abhilfe
schaffen und den Ersatz der erforderlich
Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzu
bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstal
die Abhilfe verweigert oder ein besonder
Interesse des Reisenden die sofortige Se -
hilfe rechtfertigt.
d) Wird die Reise durch einen Mangel erh -
lich beeintrchtigt, so kann der Reisend
angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Ve -
streicht die Frist nutzlos, kann der Rei
den Reisevertrag ku
̈
ndigen. Die Fristsetzung
ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmgl
ist, verweigert wird oder die sofortige
̈
ndi-
gung durch ein besonderes Interesse des -
senden gerechtfertigt ist. Das gilt
entsprechend, wenn dem Reisenden die Rei
infolge eines Mangels aus wichtigem und
̈
r
den Reiseveranstalter erkennbarem Grund
nicht zuzumuten ist.
e) Bei berechtigter Ku
̈
ndigung kann der Rei-
severanstalter fu
̈
erbrachte oder zur Beend-
gung der Reise noch zu erbringende
Reiseleistungen eine Entschdigung verla -
gen. Fu
̈
r deren Berechnung sind der Wert d
erbrachten Reiseleistungen sowie der Ge-
samtpreis und der Wert der vertraglich v -
einbarten Reiseleistungen ma§geblich (vg
638 Abs. 3 BGB ). Das gilt nicht, sofern -
brachten oder zu erbringenden Reiseleist -
gen fu
̈
r den Reisenden kein Interesse habe
Der Reiseveranstalter hat die erforderli
Ma§nahmen zu treffen, die infolge der Ve -
tragsaufhebung notwendig sind. Ist die
Ru
̈
ckbefrderung vom Reisevertrag mit um-
fasst, so hat der Reiseveranstalter auch
̈
r
diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tr -
gen.
f) Der Reisende kann unbeschadet der Min -
rung oder der Ku
̈
ndigung Schadensersatz
w gen Nichterfu
̈
llung verlangen, es sei den
der Mangel beruht auf einem Umstand, den
der Reiseveranstalter nicht zu vertreten
14. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm z -
baren Schritte zu unternehmen, um eventu -
elle Schden gering zu halten. Auf die Z
10. und 13. wird Bezug genommen.
15. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung des Reisever -
stalters fu
̈
r Schden, die nicht Krperschd
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis -
schrnkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden wed
vorstzlich noch grob fahrlssig
herbeigefu
̈
hrt wird, oder
bb) soweit der Reiseveranstalter fu
̈
r einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allei
wegen eines Verschuldens eines Leistungs -
trgers verantwortlich ist.
b) Gelten fu
̈
r eine von einem Leistungstrg
zu erbringende Reiseleistung internation
bereinkommen oder auf diesen beruhende
gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein
Anspruch auf Schadensersatz nur unter be -
stimmten Voraussetzungen oder Beschrn-
kungen geltend gemacht werden kann, so
kann sich der Reiseveranstalter gegenu
̈
b r
dem Reisenden auf diese bereinkommen
und die darauf beruhenden gesetzlichen B -
stimmungen berufen.
c) Bei eindeutig und ausdru
̈
cklich als vermit-
telt bezeichneten Leistungen ist Ziffer
dieser Bedingungen zu beachten.
d) Fu
̈
r alle gegen den Reiseveranstalter g -
richteten Schadensersatzanspru
̈
che aus uner-
laubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
rober Fahrlssigkeit beruhen, haftet de -
severanstalter bei Sachschden bis 4000
Allgemeine Geschäftsbedingungen fu
̈
r Reiseverträge von Busunternehmen
17